Am 6. Januar 1924 verkündete der Gebiets - und zugleich 1. Ratskongress der nunmehr deutschen Republik feierlich die Gründung der ASSR WD. Moskau hielt die Argumente der Führung des Wolgadeutschengebiets für überzeugend, und das Politbüro des ZK der Kommunistischen Partei Russlands beschloss, das autonome Wolgadeutschengebiet in eine autonome Republik als Teil der RSFSR zu „reorganisieren“. Am 20. Februar 1924 wurde dann die Umwandlung der ASSR WD durch eine Resolution des Zentralen Exekutivkomitees der Sowjetunion und des Rats der Volkskommissare in Moskau bestätigt. Insbesondere dort wurde erläutert: „der Kongress lenkt die Aufmerksamkeit des Proletariats Deutschlands auf unsere kleine Autonomie und damit noch einmal betont den Unterschied zwischen der demokratischen Freiheit Deutschlands, die durch eigenes und Europäisches Kapital herum getrampelt wird, und die wirkliche Freiheit der Nationalitäten, die in der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vereint sind“.
Der Ratskongress wählte die Führung der neuen Republik- das Zentrale Exekutivkomitee (ZEK) der ASSR WD aus 50 Mitgliedern und 10 Kandidaten für die Mitglieder, bestätigte die Volkskommissare.
Die weitere Entwicklung der Ereignisse zeigte, dass alle der Republik der Wolgadeutschen übergebenen Elemente der Selbständigkeit in ökonomischen, politischen und kulturellen Tätigkeiten, wurden in höchst widersprüchlicher Weise umgesetzt. Selbst die Arbeit an der Verfassung der ASSR WD war nicht von Erfolg gekrönt und wurde nicht in Kraft gesetzt. Aus einer Mitteilung des Gebietskomitees der RKP der ASSR WD an Politbüro des ZK der RKP von Mai 1928: „Das Schicksal dieser Halbverfassung- ein Halbprojekt (weil es von uns angenommen wurde, aber wurde nicht vom Allrußischen Sowjetkongress genehmigt) ist uns nicht bekannt. Ob die Anwälte sie weiter quälen müssen, wissen wir nicht…“
Der Ratskongress wählte die Führung der neuen Republik- das Zentrale Exekutivkomitee (ZEK) der ASSR WD aus 50 Mitgliedern und 10 Kandidaten für die Mitglieder, bestätigte die Volkskommissare.
Die weitere Entwicklung der Ereignisse zeigte, dass alle der Republik der Wolgadeutschen übergebenen Elemente der Selbständigkeit in ökonomischen, politischen und kulturellen Tätigkeiten, wurden in höchst widersprüchlicher Weise umgesetzt. Selbst die Arbeit an der Verfassung der ASSR WD war nicht von Erfolg gekrönt und wurde nicht in Kraft gesetzt. Aus einer Mitteilung des Gebietskomitees der RKP der ASSR WD an Politbüro des ZK der RKP von Mai 1928: „Das Schicksal dieser Halbverfassung- ein Halbprojekt (weil es von uns angenommen wurde, aber wurde nicht vom Allrußischen Sowjetkongress genehmigt) ist uns nicht bekannt. Ob die Anwälte sie weiter quälen müssen, wissen wir nicht…“



